CDU Edingen-Neckarhausen.
Zukunft gemeinsam gewinnen.

Pragmatismus und Verantwortung

Gesetz zur Änderung der Höfeordnung

Mit den Stimmen der CDU ist am Donnerstag letzter Woche ohne allzu große Aufregung ein zweiteiliges Gesetz im Bundestag angenommen worden.

Und das nur einen Tag nach dem großen Schlagabtausch mit dem Bundeskanzler. Dabei hieß es doch schon, bis Februar gebe es nur noch Stillstand und würden lediglich parteitaktische Spielchen getrieben. Das stimmt nicht.
Das „Gesetz zur Änderung der Höfeordnung“ musste vor dem 01.01.2025 beschlossen werden. Es reagiert auf die Abschaffung des Einheitswertes (BVG 2018), durch die die Berechnung des Wertes eines landwirtschaftlichen Betriebes kompliziert wurde. Im Erbfall hätte sich dies in vier Bundesländern (mit viel Agrarfläche!) negativ auf die Berechnung der Abfindung der weichenden Erben ausgewirkt. Deshalb war diese Reform dringend notwendig, die das Ziel hatte, „einen Wert festzulegen, der für die Betroffenen leicht und mit möglichst geringen Transaktionskosten ermittelbar ist und der dabei einerseits den Fortbestand des Betriebs nicht gefährdet und andererseits den weichenden Erben eine angemessene Abfindung gewährt“ (Quelle: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw46-de-hoefesachen-1029380 , Zugriff: 15.11.2024).
Im zweiten Teil des Gesetzes ging es um eine heikle Regelung bei der Kriminalitätsbekämpfung. Dürfen die Strafverfolgungsbehörden die Telekommunikation von Verdächtigen im Zusammenhang mit Einbruchdiebstahl überwachen? Seit 2019 war dies möglich. Aber Ende 2024 wäre dieses „Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens“ ausgelaufen, wenn es nun nicht um weitere fünf Jahre befristet verlängert worden wäre. Es hatte sich gezeigt, dass diese – übrigens sehr selten angeordnete – Ermittlungsmaßnahme „häufig verfahrensrelevante Ergebnisse“ erbracht hatte, „die eine Tataufklärung erst ermöglichten“ (Quelle: Formulierungshilfe des BMJ).
Vielleicht merken Sie, dass beide Themen, obwohl im Bundestag beschlossen, doch relevant für unser Zusammenleben in den Gemeinden sind. Ohne das verantwortungsvolle Handeln der CDU wären hier Nachteile für Bürgerinnen und Bürger entstanden. Zwei Dinge zeigt dieser Vorgang: 1. Der jetzige Bundestag ist bis zum Zusammentritt des neu gewählten Bundestags handlungsfähig. Sollten also wichtige und unaufschiebbare Entscheidungen anstehen, können die Abgeordneten der aktuellen Legislaturperiode noch abstimmen. 2. Der sachliche Pragmatismus der CDU bewährt sich. In dieser Regierungskrise übernimmt die CDU-Fraktion Verantwortung und dient den Interessen der Bürgerinnen und Bürger.