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Ein Schritt zum Bürokratieabbau

Der Landtag Baden-Württemberg hat am 8. Oktober 2025 ein Gesetz beschlossen, das bürokratische Hürden abbauen und Bauvorhaben beschleunigen soll: das „Gesetz zur erprobungsweisen Befreiung von landesrechtlichen Regelungen für Gemeinden und Landkreise“ (kurz: Kommunales Regelungsbefreiungsgesetz, vgl. Drucksache 17 / 9572, Landtag von Baden-Württemberg).

In den nächsten fünf Jahren werden von den zuständigen Genehmigungsbehörden gezielt Gestaltungsspielräume zugelassen. Dazu müssen die Gemeinden oder Landkreise nur einen Antrag stellen und die beabsichtigte Abweichung von Rechtsvorschriften genau beschreiben. Dieses Gesetz soll ihnen ermöglichen, neue Lösungen bei der Aufgabenerledigung und der kommunalen Zusammenarbeit zu erproben. Ziel ist es, Verwaltungsverfahren sowohl für Unternehmen als auch für Bürgerinnen und Bürger schneller, einfacher und kostengünstiger zu gestalten.

Was sich in dieser Erprobungsphase bewährt, könnte später geltendes Gesetz werden: Die zuständigen Ministerien sind verpflichtet, die Ergebnisse der erprobten Maßnahmen auszuwerten und zu prüfen, ob erfolgreiche Modelle auf das ganze Land übertragen werden können. Ein weiteres Ziel dieses Gesetzes ist es, den Gemeinden und Landkreisen zu ermöglichen, den Herausforderungen des demografischen Wandels flexibel und mit örtlich angepassten Lösungen zu begegnen.

Gedacht ist dabei nicht nur an Pflege- und Senioreneinrichtungen, an Barrierefreiheit und altersgerechten Wohnungsbau, sondern wohl auch an den Ausbau der Kinderbetreuung und der Ganztagsschule. Fabian Stetzler beschreibt im Presseorgan des Gemeindetages Baden-Württemberg („die:gemeinde“) einen möglichen Anwendungsfall: „In manchen Gemeinden besteht ein hoher Bedarf an Kitas, doch der bürokratische Aufwand – etwa durch strenge baurechtliche Anforderungen, lange Fristen oder zusätzliche Gutachten – verzögert den Bau oder Umbau erheblich.

Eine Kommune könnte daher beantragen, für diese Bauvorhaben zeitweise von bestimmten Landesauflagen abzuweichen, zum Beispiel durch weniger strikte Anforderungen an Abstandsflächen oder den Verzicht auf bestimmte formale Gutachten, solange der Schutz – etwa in den Bereichen Brandschutz oder Hygiene – gewährleistet bleibt.“ (https://diegemeinde.de/weniger-regeln-mehr-gestaltungsspielraum)